Info
Prüfungslehrgang nach ZDK-Vorgabe Der Lehrgang endet mit einer Prüfung lt. § 29 i. V. m. Anlage VIII und Anlage VIIIc StVO.
Nach erfolgreicher Prüfung können Gesellen als SP-Fachkraft ohne Unterschriftsberechtigung und Meister als SP-Verantwortliche mit Unterschriftsberechtigung nach erfolgter Anerkennung durch die zuständige Innung eingesetzt werden.
Inhalte
- Einführung in die Vorschriften und Richtlinien
- Vermittlung spezieller Fahrzeugtechniken, die für die Durchführung der SP von Bedeutung sind
- Ausbildung nach den in der Richtlinie für die Durchführung von SP vorgeschriebenen Prüfpunkte
- Unterweisung in die einzusetzenden Mess- und Prüfgeräte
- Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen
Ziel
Prüfungslehrgang nach ZDK-Vorgabe Der Lehrgang endet mit einer Prüfung lt. § 29 i. V. m. Anlage VIII und Anlage VIIIc StVO.
Nach erfolgreicher Prüfung können Gesellen als SP-Fachkraft ohne Unterschriftsberechtigung und Meister als SP-Verantwortliche mit Unterschriftsberechtigung nach erfolgter Anerkennung durch die zuständige Innung eingesetzt werden.
Abschluss
Prüfung mit Zertifikat und Teilnahmebescheinigung TAK
Voraussetzung
Gesellen und Meister des Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks (NKW)
Grundlegende Kenntnisse in der Kraftfahrzeugtechnik (NKW)
14.10.2024 — 17.10.2024 , Sicherheitsprüfungslehrgang - Erstschulung
Seminardauer
35 Unterrichtseinheiten
Kosten
Entgelte Fort- und Weiterbildung:
765,00 €
Teilnehmer
Max. 12 Teilnehmer
Kursnummer
26892
Kurstyp
Vollzeit